Empfehlungen
für Arbeitgeber und Gewerkschaften
- Gehörlose und schwerhörige Menschen können gute Leistungen bringen
- Gehörlose und schwerhörige Menschen brauchen keine besondere Fürsorge
- Gewerkschaften sollen sich für die Interessen gehörloser und schwerhöriger Menschen einsetzen
Gehörlose und schwerhörige Menschen können gute Leistungen bringen
Gehörlose und schwerhörige Menschen können genauso gut arbeiten wie hörende Menschen.
Aber wegen der Hörbehinderung brauchen sie bestimmte Bedingungen.
Beispiel: Für schwerhörige Menschen muss die Raumakustik gut sein
und sie brauchen gutes Licht zum Ablesen.
Gehörlose und schwerhörige Menschen haben die gleiche gute Ausbildung wie hörende Menschen. Sie können mit allen Problemen im Berufsalltag genauso gut umgehen.
Gehörlose und schwerhörige Menschen können auch Chef sein.
Und sie können neuen gehörlosen und schwerhörigen Kollegen helfen, sich einzuarbeiten.
Gehörlose und schwerhörige Menschen brauchen keine besondere Fürsorge
Gehörlose und schwerhörige Menschen sind nicht hilfsbedürftig.
Sie können klar sagen:
Das brauche ich, damit ich gut arbeiten kann.
Oder: Das ist schwierig für mich (zum Beispiel, wenn viele Personen gleichzeitig reden).
Gehörlose und schwerhörige Menschen sind genauso unterschiedlich wie hörende Menschen. Für Arbeitgeber lohnt es sich zu schauen, welche Fähigkeiten jeder einzelne Mensch hat.
Gewerkschaften müssen sich für gehörlose und schwerhörige Menschen einsetzen
Gewerkschaften müssen sich auch für Menschen mit einer Behinderung einsetzen.
Sie sollen darauf achten, dass gehörlose und schwerhörige Menschen …
- … eine Arbeit bekommen, die zu ihrer Ausbildung passt,
- … an Weiterbildungen teilnehmen können,
- … im Beruf weiterkommen und auch Leitungsaufgaben übernehmen können.
Gewerkschaften müssen dazu beitragen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird.