Empfehlungen für Arbeitgeber
und Arbeitgeber- / Arbeitnehmerorganisationen
- Berücksichtigung der Bedarfe von gehörlosen und schwerhörigen Menschen
- Keine Behandlung nach dem Fürsorgeprinzip!
- Einsatz von Arbeitnehmerorganisationen für die Belange gehörloser und schwerhöriger Menschen
Berücksichtigung der Bedarfe von gehörlosen und schwerhörigen Menschen
Gehörlose und schwerhörige Menschen bringen – vergleichbar zu hörenden Menschen –die grundlegenden Eigenschaften und Kompetenzen für die Erfüllung anspruchsvoller beruflicher Aufgaben mit, sofern die behindertenspezifischen Bedarfe im Betrieb berücksichtigt werden.
Gehörlose und schwerhörige Erwerbstätige sind in erster Linie engagierte Mitarbeiter und erst dann Menschen mit einer Behinderung. Erfolgsorientierte gehörlose und schwerhörige Mitarbeiter haben sich mit ihrer Hörschädigung auseinandergesetzt und können damit gut umgehen. Sie sind kompetent im Lösen beruflicher Probleme und von der eigenen Selbstwirksamkeit überzeugt. Sie verfügen über die gleichen Eigenschaften, die auch für erfolgreiche hörende Mitarbeiter von Bedeutung sind.
Gehörlose und schwerhörige Menschen können Führungspositionen erfolgreich ausfüllen, wenn ihre Potentiale erkannt und adäquat gefördert werden. Vorgesetzte bzw. Personalverantwortliche sollten sich für das Thema Hörbehinderung öffnen und gemeinsam mit dem einzelnen gehörlosen/schwerhörigen Menschen prüfen, wie der Arbeitsplatz möglichst barrierefrei gestaltet werden kann. Mentorenprogramme sind hilfreich, um gehörlosen und schwerhörigen Menschen den Einstieg in den Arbeitsalltag zu erleichtern, wobei auch Kolleginnen und Kollegen die Rolle einer "informellen Mentorin" bzw. eines „informellen Mentors“ übernehmen und eine gute Kommunikation zwischen gehörlosen/schwerhörigen und hörenden Kolleginnen und Kollegen sichern können.
Keine Behandlung nach dem Fürsorgeprinzip!
Arbeitgeberorganisationen sollten gehörlose und schwerhörige Menschen (wie auch andere Menschen mit Behinderung) nicht nach dem Fürsorgeprinzip behandeln, sondern als potentielle Fachkräfte, die Herausforderungen in vergleichbarer Weise bewältigen können wie hörende Menschen!
Innerhalb der Gruppe der gehörlosen und schwerhörigen Personen gibt es genauso Unterschiede, wie dies bei der großen Gruppe der Hörenden der Fall ist. Es gilt, die individuellen Potenziale der Menschen zu erfassen und für Arbeitsprozesse zu nutzen. Personalverantwortliche in privaten Betrieben wie im öffentlichen Dienst müssen für die grundsätzliche Leistungsfähigkeit von gehörlosen und schwerhörigen Menschen sensibilisiert werden.
Einsatz von Arbeitnehmerorganisationen für die Belange gehörloser und schwerhöriger Menschen
Arbeitnehmerorganisationen sollten sich Menschen mit einer Behinderung in besonderer Weise verpflichtet fühlen und ihre Interessen vertreten. Vor allem in Groß- und Mittelbetrieben verfügen sie über Netzwerke und sind in den Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen verankert. Dort können sie sich dafür einsetzen, dass entsprechend qualifizierte gehörlose und schwerhörige Menschen auf Positionen mit Aufstiegsmöglichkeiten eingestellt werden. Sie können weiter dafür Sorge tragen, weiterbildungsbezogene Veranstaltungen barrierefrei durchzuführen.
Im Rahmen ihres politischen Mandats sollten sich die Arbeitnehmerorganisationen weiter um die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention bemühen: Es haben noch zu wenig gehörlose und schwerhörige gut ausgebildete Menschen die Möglichkeit, im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft Positionen einzunehmen, die ihrer Qualifikation entsprechen.